Die klinisch-psychologische Behandlung ist seit 01.01.2024 der Psychotherapie
und ärztlichen Hilfe gleichgestellt!
Als Patient bei einer klinischen Psycholotin/ einem klinischen
Psychologen bekommen Sie ab sofort- mit entsprechender ärztlichen Bestätigung - einen Teil der Behandlungskosten ersetzt (ähnlich dem Wahlarztsystem).
Genaue Details entnehmen Sie gerne der Homepage meines Berufsverbandes, hier der
Link:
Informationen zum Kostenzuschuss · BÖP (boep.or.at)